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Weiterbildungsrichtlinien

Weiterbildung zum Fellow der Deutschen Gesellschaft für Bonding-Psychotherapie e.V.

(im weiteren Verlauf verzichten wir auf das * Sternchen. Zur besseren Lesbarkeit wechseln wir in der Formulierung zwischen den Geschlechtern ab. Damit sind jeweils m, w und d gemeint)

I. Voraussetzungen
II. Koordinierende Lehrtherapeut*innen und Weiterbildungsvertrag
III. Ablauf der Weiterbildung

1. Selbsterfahrung und Theorie
2. Assistenzzeit
3. Supervidierte selbstständige Praxiserfahrungen

IV. Weiterbildungskomitee
V. Abschluss der Weiterbildung und Zertifizierung zum Fellow der DGBP

ANHANG zu Voraussetzung für Europäisches Zertifikats für Psychotherapie

I. Voraussetzungen

Die Weiterbildung in Bonding-Psychotherapie (B.-P.) ist nicht als psychotherapeutische Grundausbildung, sondern als Weiterbildung im bonding- psychotherapeutischen Verfahren konzipiert.

Berufliche Voraussetzungen

  • abgeschlossenes Studium der Psychologie, Medizin, (Sozial-) Pädagogik Sozialwissenschaft, Theologie
  • Fachausbildung in einem medizinischen, pädagogischen oder sozialen Beruf
    oder
  • in Ausnahmefällen und bei vorheriger individueller Prüfung durch das Weiterbildungskomitee und ggfs. zur Klärung in einem persönlichen Gespräch mit dem Weiterbildungskomitee eine andere abgeschlossene Ausbildung, wenn die bisherigen psychotherapeutischen Ausbildungen umfangreich sind (in Anlehnung an die Richtlinien der EAP im Anhang *
  • psychotherapeutische fortlaufende Grundausbildung in einem Verfahren von mindestens drei Jahren (anerkannte Psychotherapieverfahren s. Webseite der DGBP)
  • zweijährige Berufserfahrung in einem therapeutischen oder beraterischen Bereich

Organisatorische Voraussetzungen

Während der Weiterbildung zum B.-P. Therapeuten muss die Möglichkeit gegeben sein, die B.-P. Therapie in Verbindung mit einer kontinuierlichen Supervision praktisch auszuüben.

Aus diesem Grund ist eine Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vor der Zertifizierung zu erlangen, wenn keine Approbation vorliegt.

II. Koordinierende Lehrtherapeutinnen und- therapeuten und Weiterbildungsvertrag

Der Weiterbildungskandidat muss spätestens mit Beginn der Assistenzphase der Weiterbildung (siehe Absatz III) formal und schriftlich einen Weiterbildungsvertrag mit einem Lehrtherapeuten der Deutschen Gesellschaft für Bonding-Psychotherapie (DGBP e.V.) abschließen.

Spätestens zu dieser Zeit müssen die WB.-Kandidaten dem WB.-Komitee vorgestellt werden. Nach Zustimmung des WB.-Komitees werden die Kandidaten Mitglied der DGBP e.V. und erhalten den formalen Status „Weiterbildungsmitglied der DGBP e.V. (Member in Training)“.

Durch den Weiterbildungsvertrag wird die Lehrtherapeutin zur Koordinatorin der Weiterbildung des Kandidaten.

Außer der Empfehlung des koordinierenden Lehrtherapeuten (1. Sponsor) zur Aufnahme seiner Kandidatin in die Weiterbildung braucht diese eine weitere Empfehlung eines zweiten Lehrtherapeuten (2. Sponsor), der die fachliche und persönliche Kompetenz der WB.-Kandidatin würdigt. In Ausnahmefällen kann das WB.-Komitee eine erfahrene Fellow, welche mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Bonding-Psychotherapie hat, als zweite Sponsorin akzeptieren.

Aufgabe der koordinierenden Lehrtherapeutin:

  • Sicherstellen der Vermittlung der Inhalte des Curriculums in Zusammenarbeit mit anderen an der Weiterbildung beteiligten Lehrtherapeuten und/oder Fellows, die nach ihrer Zertifizierung mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der B.P. mitbringen.
  • Koordinierung des Weiterbildungsprozesses
  • Dokumentation der absolvierten Weiterbildungseinheiten
  • Ansprechpartnerin sein für Probleme des Kandidaten in Weiterbildung
  • gezielte, praxisorientierte und auf konkrete Erfahrung mit Klientinnen bezogene Supervision und an der Weiterbildung beteiligten Kolleginnen. 50 % dieser Supervisionsstunden der selbständigen Leitung von Bonding-Psychotherapie können bei anderen an der WB beteiligten Lehrtherapeuten absolviert werden.
  • Vertretung der WB.-Kandidatin beim WB.-Komitee
  • Verfassen einer Empfehlung zur Zertifizierung als B.P. Fellow in Zusammenarbeit mit anderen an der WB beteiligten Kolleginnen für das WB.- Komitee. Die Empfehlung zur Zertifizierung umfasst: Beschreibung von Kontext und Ablauf der WB, Nennung der an der WB beteiligten Ausbilder unter der koordinierenden Lehrtherapeutin (Dokumentation der Stundenanzahl von Selbsterfahrung, Theorie, Assistenzzeit, Supervision der selbstständigen Praxis mit der B.P.)

III. Ablauf der Weiterbildung

In der Regel wird die Weiterbildung in drei Phasen verlaufen:

  1. Selbsterfahrung und Theorie
  • 150 Stunden Selbsterfahrung in der B.P. bei einem zertifizierten Teaching Fellow, davon können bis zu 50 % bei einem zertifizierten Fellow der DGBP/ ISBP (International Society of Bonding-Psychotherapy) mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung nach Abschluss seiner Zertifizierung erbracht werden.
  • 60 Stunden Theorie mit unten aufgeführten Schwerpunkten bei dem koordinierenden Lehrtherapeuten und/oder einem oder mehrerer Fellows mit mindestens 3 Jahre Bonding-Psychotherapieerfahrung nach Abschluss der Zertifizierung bzw. bei an der Weiterbildung beteiligten Kollegen.
    (Liste der Lehrtherapeutinnen und Lehrtherapeuten s. Webseite der DGBP)

Die Theorie, Assistenz und selbstständige Praxis umfassen u.a. folgende Lehrinhalte unter Supervision:

  • Vereinbarungen in der therapeutischen Gemeinschaft und Initiieren einer vertrauensvollen Gruppenatmosphäre
  • Umgang mit gruppendynamischen Prozessen
  • Begleitung der emotionalen Prozesse an der Matte
  • Begleitung der Einstellungsarbeit
  • Kenntnis der ethischen Richtlinien der ISBP, Fähigkeit ethische Fragen zu diskutieren und Lösungen zu erarbeiten
  • Beschreibung der (institutionellen) Rahmenbedingungen und Kenntnis von rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeitssituation
    (Zu den detaillierten Theorieinhalten händigen die entsprechenden Lehrtherapeuten ihren WB.-Kandidaten ein inhaltliches Curriculum aus.)

In Ausnahmefällen kann das WB.-Komitee außerhalb der B.-P. Weiterbildung erlangte qualifizierte Theorieinhalte anerkennen.

  1. Assistenzzeit
  • 80 Stunden Assistenz oder Co-Leitung in B.P.-Gruppen bei dem koordinierenden Lehrtherapeuten oder anderen an der WB beteiligten Fellows
  1. Selbstständige Praxiserfahrung in BP
  • 60 Stunden selbstständige, hauptverantwortliche Leitung von B.P. Gruppen unter regelmäßiger Supervision der koordinierenden Lehrtherapeutin. 50 % der Supervision kann bei anderen an der WB beteiligten Kollegen stattfinden.

Supervision

Die Assistenzzeit und die Phase der selbständigen Praxiserfahrung wird mit regelmäßiger Supervision begleitet. Neben dem Fachaustausch in der Zusammenarbeit in BP-Gruppen und den Rückmeldungen der Lehrtherapeuten sind mindestens 15 Stunden Supervision vorgesehen.

IV. Weiterbildungskomitee

Das Weiterbildungskomitee wird in der Regel von den DGBP- Vereinsmitgliedern auf der Jahreshauptversammlung für zwei Jahre gewählt, andernfalls ernennt der Vorstand die Mitglieder des WB.-Komitees.
(s. auch Webseite DGBP > Weiterbildungskomitee)

Das WB.- Komitee besteht aus mindestens 3 Personen: Das sind entweder drei Lehrtherapeuten/Lehrtherapeutinnen (Teaching Fellows) oder zwei Lehrtherapeuten und ein B.P. Therapeut mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in der Bonding- Psychotherapie als DGBP Fellow. Wenn möglich sollte das Komitee interdisziplinär zusammengesetzt sein, d.h. einer der drei Komiteemitglieder sollte jeweils aus dem stationäre klinischen und eine aus dem ambulanten Bereich kommen.

Das WB-Komitee supervidiert und unterstützt den koordinierenden Lehrtherapeuten. Sobald, wie möglich, nach dem Zustandekommen des Weiterbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der 2. Phase sollte die koordinierende Lehrtherapeutin ihren WB-Kandidaten dem WB.-Komitee vorstellen.

Das WB-Komitee entscheidet über die Annahme des WB-Kandidaten zur Weiterbildung und kann, falls es für nötig halten wird, den WB-Kandidaten zu einem Gespräch bitten.

V. Abschluss der Weiterbildung (Zertifizierung)

Zum Abschluss der Weiterbildung und zur Zertifizierung der WB.-Kandidatin gehört Folgendes:

  1. eine Empfehlung des koordinierenden Lehrtherapeuten
  2. eine Empfehlung einer zweiten an der Weiterbildung beteiligten BP-Therapeutin sowie
  3. der Nachweis über den geleisteten Umfang der Weiterbildungsphasen

Das WB-Komitee entscheidet über die Zertifizierung des WB.-Kandidaten, der Vorstand bestätigt diese durch Ausstellung des Zertifikats.

Ergänzung zum Status: Institute Fellow der DGBP (siehe auch Fellow, oben)

Institute Fellow ist eine Anerkennung für Kandidaten, die weder eine Grundausbildung in Psychotherapie noch die berufliche Erlaubnis besitzen, Psychotherapie selbstständig auszuüben.

Voraussetzung ist ein beruflicher Kontext, was das Praktizieren der BP unter Anleitung eines verantwortlichen Psychotherapeuten/in, wenn möglich eines zertifizierten B.P. Therapeuten, ermöglicht. Dies wird in der Regel innerhalb eines klinischen Kontextes stattfinden (deshalb die Bezeichnung Institute Fellow).

ANHANG zu Voraussetzung für Europäisches Zertifikats für Psychotherapie

https://dvp-ev.de/ecp-eap

II. Ausschnitt:

III. a) Für die Erteilung des ECP als Therapeut/-in eines vom EAP anerkannten Verfahrens: Das ECP-Dokument sieht vor, dass künftige ECP-Inhaber vor dem Eintritt in die spezifische 4-jährige Ausbildung in der Psychotherapie eine erforderliche Hochschul- oder gleichwertige Ausbildung in den Human- oder Sozialwissenschaften (mindestens 3 Jahre Studium oder gleichwertige Berufserfahrung) abgeschlossen haben sollten.

Die gesamte Ausbildung muss 7 Jahre umfassen, davon 3 als Studium an einer Hochschuleinrichtung (oder gleichwertige Berufserfahrung), 4 als psychotherapeutische Ausbildung nach dem Studium, und insgesamt 3200 Stunden umfassen. In der psychotherapeutischen Ausbildung sollen enthalten sein:
– 250 Stunden Selbsterfahrung
– Theorie über Ansätze, Methodologie, Diagnostik von Psychotherapie, Psychopathologie, Verständnis von Verfahren der Psychotherapie, Theorien der Veränderung und kulturelle/soziale Faktoren- mindestens 2 Jahre psychotherapeutische Behandlungen unter Supervision
– praktische Erfahrung in einer Einrichtung zur Behandlung von psychischen Erkrankungen Wenn das Ausbildungsinstitut nicht vom EAP zertifiziert ist, kann das ECP erst nach 3 Jahren Praxis erteilt werden.

Das Dokument mit den Informationen findet man unter http://www.europsyche.org/ECP/About-ECP