Deutsche Gesellschaft für Bonding-Psychotherapie e.V. (DGBP)
In der Deutschen Gesellschaft für Bonding-Psychotherapie e.V. (DGBP) haben wir uns zum Ziel gesetzt, die in Theorie und Praxis, in Aus- und Weiterbildung entwickelten Erkenntnisse, Erfahrungen und Richtlinien zur Bonding-Psychotherapie zu vertreten, zu verbreiten, zu koordinieren und weiterzuentwickeln.
Auf dieser Seite werden wir Therapeuten und Institutionen vorstellen, die mit Bonding-Psychotherapie arbeiten. Die Interessenten an Workshops und Gruppen (Prävention, Therapie, Rehabilitation, persönliches Wachstum) finden hier aktuelle Termine.
Die Arbeit der Deutschen Gesellschaft für Bonding-Psychotherapie e.V., gegründet 1988, ist verbunden mit der 1984 gegründeten “International Society of Bonding Psychotherapy” und der „European Society of Bonding Psychotherapy“ (ESBP).
Die “European Society for Bonding Psychotherapy” ist ein Mitglied der “European Association for Psychotherapy” (EAP).
Stellungnahme der DGBP e.V. zum Umgang mit Bonding-Psychotherapie während der COVID-19-Pandemie
Liebe KollegInnen,
wir befinden uns im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in einem Spannungsfeld bei der praktischen Ausübung von Bonding-Psychotherapie. Viele ambulante Angebote und alle uns bekannten stationären klinischen Angebote für Bonding-Psychotherapie finden nicht statt. Auch außerhalb psychotherapeutischer Settings werden durch die Schutzmaßnahmen essentielle Grundbedürfnisse nach körperlicher Nähe und emotionaler Offenheit für viele Menschen im Alltagsleben stark eingeschränkt.
Ist Bonding-Psychotherapie, v.a. in Form der Näheübung während der Mattenarbeit, dann überhaupt durchführbar?
Der Leitungskreis der DGBP e.V. hat das Thema über einen langen Zeitraum in intensiven Gesprächen kontrovers diskutiert und auch zwischen uns hat sich ein Meinungsspektrum abgebildet. Einerseits gilt es eine Risikoabschätzung vorzunehmen und andererseits die Folgen einer Nichtbehandlung abzuwägen – für Klienten und Therapeuten. Die Pandemiesituation stellt sich in den einzelnen Bundesländern immer wieder unterschiedlich dar, einige sind mehr betroffen und andere weniger. Daraus ergeben sich neben den für das ganze Bundesgebiet allgemein geltenden – und immer wieder aktualisierten – gesetzlichen Regelungen individuelle länderspezifische Festlegungen.
Wir möchten mit dieser Stellungnahme vor allem auf das Konfliktfeld in der Beschäftigung mit dem Thema hinweisen.
Möglicherweise ist es im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sinnvoll, Bonding-Psychotherapie bzw. einzelner Elemente wie Einstellungsarbeit anzubieten; zum Beispiel mit dem Einvernehmen des zuständigen Gesundheitsamts, einer individuellen Risikoabschätzung im schriftlichen Einverständnis mit den Klienten und der Dokumentation möglicher Infektionswege. Auf der anderen Seite ist die reale medizinische Notwendigkeit einer solchen Behandlung zu überprüfen sowie Mindestabstände einzuhalten, räumliche Gegebenheiten (Raumgröße, Lüften) und eine Maskenpflicht in die Überlegungen eines Hygienekonzepts einzubeziehen.
Jede Entscheidung sollte aus unserer Sicht auf der Grundlage der aktuell bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen getroffen werden und im Sinne einer seriösen therapeutischen Haltung geschehen, die Schaden vermeidet und nicht produziert.
Wir hoffen und wünschen uns sehr, dass sich die Situation bald so entspannt, dass wir wieder ohne Einschränkungen Bonding-Psychotherapie erleben können.