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Richtlinien

Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Gesellschaft für Bonding-Psychotherapie e.V.

Weiterbildung zum Fellow der DGBP

Im Text wird der Einfachheit halber durchgehend die männliche Ausdrucksform gewählt. Es sei aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch unsere Kolleginnen in gleicher Weise gemeint sind.

Status: Fellow der DGBP (siehe auch Institute Fellow, unten)

I. Voraussetzungen
II. Hauptsponsor und Weiterbildungsvertrag

III. Ablauf der Weiterbildung
1. Selbsterfahrung und Theorie
2. Assistenzzeit
3. Supervidierte selbstständige Praxiserfahrungen

IV. Weiterbildungskomitee
V. Abschluss der Weiterbildung und Zertifizierung zum Fellow der DGBP

I. Voraussetzungen

Die Weiterbildung zum B.P.-Therapeuten ist nicht als psychotherapeutische Grundausbildung konzipiert. Der Weiterbildungskandidat muss daher eine fundierte psychotherapeutische Grundausbildung und eine einschlägige Berufsausbildung als Voraussetzung mitbringen. In der Regel wird dies ein abgeschlossenes Psychologie – oder Medizin Studium sein. Als Ausnahme, mit entsprechender Berufserfahrung, können andere Hochschulabschlüsse in einem Sozialen Fach zugelassen werden (z.B. Pädagogik, Theologie, Sozial-Päd., usw.). Über solche Ausnahmen entscheidet das Weiterbildungskomitee.

Während der Weiterbildung muß die Möglichkeit gegeben sein, die B.P. verbunden mit einer kontinuierlichen Supervision in der Praxis auszuüben.

Die Weiterbildung zum B.P.-Therapeuten und die damit erworbene fachliche und persönliche Kompetenz schaffen nicht die rechtlichen Voraussetzungen eines Heilberufes.

II. Hauptsponsor und Weiterbildungsvertrag

Der Weiterbildungskandidat muss spätestens mit Beginn der Assistenzphase der Weiterbildung (siehe Absatz III) formal und schriftlich einen Weiterbildungsvertrag mit einem der Lehrtherapeuten der Deutschen Gesellschaft für B.-P. (D.G.B.P.) abschließen.

Spätestens zu dieser Zeit muss der WB.-Kandidat dem Weiterbildungskommittee vorgestellt werden. Nach Zustimmung des Weiterbildungskommittees wird er Mitglied der D.G.B.P. und erhält den formalen Status „Weiterbildungskandidat der D.G.B.P.“(Member in Training)

Durch den Weiterbildungsvertrag wird der Lehrtherapeut zum “Hauptsponsor” des WB.-Kandidaten. Aufgabe des Hauptsponsors ist es, den WB.-Kandidaten in allen Bereichen zu fördern, die für einen adäquaten Umgang mit dem B.P. relevant sind. Dies schließt u.a. ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz, sowie eine professionelle und ethische Haltung gegenüber Klienten, Patienten und Kollegen ein.

Es ist die Aufgabe des Hauptsponsors, den Weiterbildungskandidaten (W.B.-Kandidat) beim Weiterbildungskomitee zu vertreten. (siehe, IV unten)

Der Hauptsponsor verfaßt zum Abschluß der Weiterbildung eine Empfehlung des WB.-Kandidaten zur Zertifizierung als B.P.-Fellow, die dem Weiterbildungskomitee vorgelegt wird.

Eine Empfehlung ist die schriftliche Erklärung eines Lehrtherapeuten, daß er den Kandidaten für hinreichend vorbereitet hält, selbständig den B.P. zu praktizieren.

Zum Inhalt der Empfehlung gehört eine genaue Beschreibung von Kontext und Ablauf der Weiterbildung unter dem Hauptsponsor (Stundenzahl der Selbsterfahrung und Theorie, Assistenzzeit, Supervisionsstunden, Stunden der selbständigen Praxis mit der B.P. des WB.-Kandidaten).

Ferner soll der Hauptsponsor bescheinigen, daß die eigene Therapie des WB.-Kandidaten soweit abgeschlossen ist, daß er verantwortungsvoll therapeutisch arbeiten kann.

Außer der Empfehlung seines Hauptsponsors benötigt der WB.-Kandidat auch die Empfehlung eines zweiten Lehrtherapeuten, der die fachliche und persönliche Kompetenz des W.B.-Kandidaten würdigt. In Ausnahmefällen kann das Weiterbildungskomitee einen erfahrenen Fellow als zweiten Sponsor benennen.

Dazu ist es sinnvoll, daß der WB.-Kandidat auch bei einem anderen Lehrtherapeuten (oder ernannten Fellow) Teile seiner Weiterbildung absolviert, so dass der zweite Sponsor ebenfalls imstande ist, eine Empfehlung zu geben.

III. Ablauf der Weiterbildung

In der Regel wird die Weiterbildung in drei Phasen verlaufen:

1) Selbsterfahrung und Theorie

Der WB.-Kandidat muß mindestens 150 Stunden B.P. mit Schwerpunkt Selbsterfahrung absolvieren, davon einen ausreichend großen Anteil mit seinen Sponsoren.

Außerdem sind mindestens 60 Stunden B.P. mit Schwerpunkt auf der fortentwickelten Theorie zu erbringen. Falls die Theorie nicht im Rahmen eines Seminars bei einem Lehrtherapeuten erlernt werden kann, muss ein Nachweis über die qualifizierte Aneignung erbracht werden, der von dem Übersichtskomitee genehmigt werden muss.

2) Assistenzzeit

Der WB.-Kandidat muß mindestens 80 Stunden als Assistent oder Co-Leiter in B.P. Gruppen assistieren. In Absprache mit dem Hauptsponsor kann die Assistenzzeit bei anderen Lehrtherapeuten oder erfahrenen Fellows angerechnet werden (siehe auch, II oben: “zweite Empfehlung”).

Als Assistent soll der WB.-Kandidat Erfahrungen sammeln im Umgang mit der BPT. Dies umfasst Arbeit mit Einzelnen, als Begleiter während der Bonding-Übung, als Co-Leiter in der Einstellungsgruppe, usw..

Es ist Aufgabe des Lehrtherapeuten, dem WB.-Kandidaten gezielte, praxisorientierte und auf die konkrete Erfahrung mit Klienten bezogene Supervision zu geben.

3) Selbständige Praxiserfahrung

Der WB.-Kandidat muß mindestens 60 Stunden selbständig (d.h. als Hauptverantwortlicher) B.P. Gruppen leiten und diese regelmäßig supervidieren lassen. Davon kann, in Absprache mit dem Hauptsponsor, ein Anteil auch von anderen Lehrtherapeuten oder ernannten Fellows erbracht werden.

Um genügend Flexibilität für beide – Lernenden wie Lehrenden – zu gewährleisten, können die Grenzen der Phasen fließend sein. d.h. es ist möglich, dass ein Ausbildungskandidat mit der Assistenz beginnt, während er sich in der fortgeschrittenen Selbsterfahrung befindet .

Die genannten Stundenangaben sind Mindestanforderungen. Je nach Vorerfahrungen und persönlicher sowie fachlicher Kompetenz können von dem Hauptsponsor, dem zweiten Sponsor und von dem Übersichtskomitee die Voraussetzungen für eine Zertifizierung angepasst werden.

Arbeitet der Weiterbildungskandidat in einer Klink, in der die B.P. Teil des Klinikkonzeptes ist und regelmäßig für die Patienten angeboten wird, kann der WK sowohl die Assistenzzeit als auch die supervidierte selbstständige Praxiserfahrung im klinischen Rahmen absolvieren und anrechnen lassen.

IV. Weiterbildungskomitee

Das Weiterbildungskomitee wird in der Regel von den Vereinsmitgliedern auf der Jahresvollversammlung für zwei Jahre gewählt, anderenfalls ernennt der Vorstand die Mitglieder des Weiterbildungskomitee. (Siehe auch Weiterbildungskomitee)

Das Weiterbildungskomitee besteht aus drei Personen: das sind entweder drei Lehrtherapeuten oder zwei Lehrtherapeuten und ein B.P.-Therapeut (Fellow). Wenn möglich sollte je einer der drei Komiteemitglieder aus dem klinischen und aus dem ambulanten Bereich kommen und ebenso je einer Arzt und einer Nicht-Arzt sein.

Das Weiterbildungskomitee supervidiert und unterstützt den Hauptsponsor während der Weiterbildung des WB.-Kandidaten. Sobald wie möglich nach Zustandekommen eines Weiterbildungsvertrages, spätestens vor Beendigung der Phase 1 (d.h. vor Beginn der Phase 2) sollte der Hauptsponsor seinen WB.-Kandidaten dem Weiterbildungskomitee vorstellen.

Das Weiterbildungskomitee entscheidet weiter über Ausnahmen, z. B. zu Beginn der Weiter­bildung, ob der WB.-Kandidat die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt (siehe I oben), ob Ausnahmen in den Anforderungen akzeptabel sind usw.

Das Weiterbildungskomitee kann dem Hauptsponsor Empfehlungen geben, welche Maßnahmen für seinen WB.-Kandidaten sinnvoll sein könnten, um eventuelle Wissens- oder Erfahrungs­lücken zu schließen. (z. B. die Teilnahme an Kursen zu Diagnostik, Übertragungsphäno­menen, Arbeit im Suchtbereich, usw.).

Vor dem Wechsel des WB.-Kandidaten in eine selbständige Ausübung der B.P. (Phase 3) muss der Hauptsponsor, in Absprache mit dem zweiten Sponsor, das Weiterbildungskomitee über den Fortschritt seines Weiterbildungskandidaten informieren und dessen Bestätigung einholen.

Die Mitglieder des Weiterbildungskomitee können, falls sie es für nötig halten, auch den WB.-Kandidaten selbst zu einem Gespräch bitten.

V. Abschluß der Weiterbildung (Zertifizierung)

Zum Abschluß der Weiterbildung und zur Zertifizierung des WB.-Kandidaten gehört folgendes:

  1. eine Empfehlung des Hauptsponsors
  2. eine zweite Empfehlung des zweiten Sponsors
  3. Abschlussgespräche mit den Vertretern des Weiterbildungskomitee

Die Gespräche dienen dazu, einen allgemeinen Eindruck von der professionellen und persönlichen Qualifikation des WB.-Kandidaten im Umgang mit der B.P. zu gewinnen.

Der WB.-Kandidat muß die ethischen Richtlinien der I.S.B.P. kennen und fähig sein, ethische Fragen zu diskutieren und Lösungen zu erarbeiten. Er muß die (institutionellen) Rahmenbedingungen seiner Arbeit mit der B.P. beschreiben können und Kenntnis von den rechtlichen Grundlagen seiner Arbeitssituation haben.

Das Weiterbildungskomitee macht eine Empfehlung für oder gegen die Zertifizierung, basierend auf den Empfehlungen der beiden Sponsoren und den Abschlussgesprächen, sowie auf dem Eindruck, den es während der gesamten Weiterbildung vom WB.-Kandidaten gewonnen hat.

Diese Empfehlung geht an den Vorstand, der die Entscheidung des Weiterbildungskomitee bestätigt.

Status: Institute Fellow der DGBP (siehe auch Fellow, oben)

Institute Fellow ist eine Anerkennung für Kandidaten, die weder eine Grundausbildung in Psychotherapie noch die berufliche Erlaubnis besitzen, Psychotherapie selbstständig auszuüben.

Voraussetzung ist ein beruflicher Kontext, was das Praktizieren der BP unter Anleitung eines verantwortlichen Psychotherapeuten/in, wenn möglich eines zertifizierten B.P. Therapeuten, ermöglicht. Dies wird in der Regel innerhalb eines klinischen Kontextes stattfinden (deshalb die Bezeichnung Institute Fellow).